Ein Schallschutznachweis ist bei allen Baumaßnahmen sowie baulichen und nutzungstechnischen Änderungen, bei denen Trennbauteile den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungsbereichen fremder Nutzer sicherstellen, erforderlich.
Dieser Nachweis erfolgt im Neubau in der Regel rechnerisch auf Grundlage der DIN 4109, in Kombination mit Prüfzeugnissen eingesetzter Bauteile sowie Baustoffe. Im Bestand können ergänzend Messungen zur Auslegung notwendiger Maßnahmen erforderlich werden.
In der Regel ist im Rahmen von Bauantragsverfahren ein Nachweis über die Einhaltung der schalltechnischen Mindestanforderungen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz beizubringen und zu bestätigen. Weiterhin sind in diesem Fall stichprobenhafte Kontrolle, zur Prüfung der nachweisgemäßen Ausführung, durch einen saSV durchzuführen und abschließend vor Nutzung der Anlage bzw. des Gebäudes anhand eines Formulars zum Bauantragsverfahren zu bestätigen.
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